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Dieses Thema hat 32 Antworten
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MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

29.06.2008 07:47
#16 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Guten Morgen Swistsmilie

Du kannst aber auch den Spieß umdrehen und Dir die volle Erstattung früher sichern. Sobald Du den Steuerbescheid 2007 in den Händen hälst,lege Einspruch ein und beantrage die Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzamt lässt dann den Einspruch ruhen und stellt Dir die Steuer zunächst so in Rechnung, als ob die Pendlerpauschale nicht gekürzt worden wäre (BMF-Schreiben vom 4.10.2007, Az. IV A 4 - S0623/07/0002).

Urteilt das Verfassungsgericht im Sinne der Steuerzahler, gibt das Finanzamt Deinem Einspruch statt und stellt keine weiteren Forderungen an Dich. Stellen sich die Richter hingegen auf die Seite des Fiskus, musst Du leider eine Nachzahlung leisten

Und an dieser Stelle hat der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einen Nachteil. Bei einem für Dich negativen Urteil werden Zinsen fällig. Für jeden Monat zwischen Einspruch und Richterspruch musst Du 0,5 Prozent auf den Nachzahlungsbetrag leisten.

Stellst Du hingegen keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und fällt das Urteil positiv aus, verzinst das Finanzamt Deine nachträgliche Erstattung mit 0,5 Prozent pro Monat.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

29.06.2008 10:53
#17 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Danke für die Info Mumie,

das ist genau der Grund, warum ich die Entscheidung des BVerfG abwarten werde......

Ich geh zwar davon aus, dass die Pauschale wieder kommt aber wenn, dann nur in "gekürzter" Form....

Und ob die das auch rückwirkend für 2007 machen werden, bezweifele ich stark!!!

Wir werden wohl froh sein können, wenn wir sie ab dem Steuerjahr 2009 wieder bekommen!!!

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

29.06.2008 13:09
#18 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten



Da wäre ich nicht so sicher,wenn das BVG für den Pendler entscheidet-wovon auszugehen ist-muss und wird das Finanzministerium auch"ALLE" km für das Jahr 2007 anerkennen!! Massgebend für Antragstellungen und Klagen ist immer das Antragstellungs/Klage Datum.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

29.06.2008 13:15
#19 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Dat mit dem maßgeblichen Zeitraum weiß ich

Meine Arbeitskollegin hatte nach Eingang des Steuerbescheides Widerspruch eingelegt, woraufhin sie nen Anruf vom Finanzamt bekam, dat dat "Duselfug" sei, weil der Steuerbescheid hinsichtlich der KM-Pauschale nur "vorläufig" ergangen sei. Sie möge den Widerspruch zurücknehmen.... Was sie dann auch getan hat....

Ob dat richtig war, weiß ich nich

Ich hab meinen Steuerbescheid ja noch nich Dat FA braucht diesmal extrem lange Hab ich am 01.06. eingereicht..... Sonst war ich immer schon ganz schnell und hab et im Februar gemacht, da hatte ich dann innerhalb von 14 Tagen den Bescheid. Aber aus lauter Frust konnte ich mich dieses Jahr nich durchringen....
Wat ich wiederbekomm hat mir Elster ja schon ausgerechnet

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

29.06.2008 13:21
#20 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Sorry

aber mit der Rücknahme des Wiederspruchs hat deine Kollegin-"Direkt" anerkannt,das sie die km nicht vom ersten km an zurückerstattet bekommt.Die Klagenden Verbraucherschützer haben Extra darauf hingewiesen,das auf jeden fall,Widerspruch gegen den Steuerbescheid 2007 bezüglich der Pendlerpauschale eingelegt werden soll.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

29.06.2008 13:27
#21 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Meinst du wirklich

Ich hab gedacht, wenn dat nur "vorläufig" is, bekommt jeder bei postiver Entscheidung des "Obersten Gerichtshofes" das zu wenig erstattete zurück

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

29.06.2008 13:46
#22 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Bei Ämtern und Behörden sollte man immer vorsichtig sein.Gerade was Widersprüche betrifft.Überleg doch mal,werum wohl,haben die Verbraucherschützer gezielt darauf hingewiesen,das man Widerspruch einlegen soll??Weil für Ämter und Behörden nur das Geschriebene zählt.Den hinweis "Vorläufig" kannste da ganz schnell vergessen weil sie den Schriftlichen beleg deiner Kollegin in der hand haben,das sie den Widerspruch zurückzieht.Wer glaubt denn daran,das dass Finanzamt sich noch nachträglich mit denen beschäftigt,die sich zb.durch rücknahme eines Widerspruchs mit der Nichtzahlung der vollen km.erstattung,einverstanden erklärten.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

29.06.2008 13:48
#23 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Mich hat das ja schon gewundert, dat sie meine Kollegin angerufen haben

Normalerweise müssten sie den Bescheid schriftlich ablehnen oder aussetzen

MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

29.06.2008 14:49
#24 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Jetzt mach der Swistsmilie keine Angst - denn es ist so

Nach § 165 AO kann das Finanzamt einen Steuerbescheid auch vorläufig erstellen. Das hat zur Folge, dass dieser Bescheid in einigen Punkten geändert werden kann. Darin ist der große Unterschied zum Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung zu sehen, da dieser Vorbehalt den Steuerbescheid insgesamt offen hält.

Die Vorläufigkeit des Steuerbescheides in den genannten Punkten hat noch eine weitere Auswirkung zur Folge. Während beim Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung die vierjährige Festsetzungsfrist diesen Vorbehalt beendet, wird die Festsetzungsfrist beim vorläufigen Steuerbescheid in die Zukunft hinaus verlagert. Der Steuerbescheid kann also in diesen Punkten vom Finanzamt auch nach mehr als vier Jahren geändert werden.

Ein vorläufiger Steuerbescheid wird meist wegen anhängigen Gerichtsverfahren erstellt und der Steuerbescheid in diesen Punkten offen gehalten. Sobald die Verfahren durch die Finanzverwaltung zum Abschluss gekommen sind, erstellt das Finanzamt sämtliche Steuerbescheide diesbezüglich neu. Dabei profitieren allerdings nur diejenigen Steuerpflichtigen, die ihren Steuerbescheid in den betreffenden Punkten noch offen haben.

Der Grund des Anrufes war

Ein Einspruch oder Widerspruch bezüglich eines anhängigen Verfahrens, durch welches der Steuerbescheid vorläufig ergangen ist, ist daher unnötig, da in diesen Punkten der Steuerbescheid ohnehin in Zukunft geändert wird.

Die Vorläufigkeit des Bescheides bleibt bestehen

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

29.06.2008 14:54
#25 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Zitat von MUMIE
Dabei profitieren allerdings nur diejenigen Steuerpflichtigen, die ihren Steuerbescheid in den betreffenden Punkten noch offen haben.



Das hab ich jetz nich verstanden

Aber ich bin schon daran interessiert, das zu verstehen

TedCheck ( Gast )
Beiträge:

29.06.2008 14:56
#26 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Mumie..

Deiner Argumentation ist schlüssig und nachvollziebar.Mich störte halt nur,das Swistis kollegin den Widerspruch zurückzog.

MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

29.06.2008 15:09
#27 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Hallo Swistsmilie

Dabei profitieren allerdings nur diejenigen Steuerpflichtigen, die ihren Steuerbescheid in den betreffenden Punkten noch offen haben.

das bedeutet:

Wenn der Steuerbescheid nicht vorläufig ergangen ist und es wurde versäumt gegen den nicht vorläufig ergangenen Bescheid Widerspruch einzulegen - wird der Steuerpflichtige keinen Nutzen ziehen können.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

29.06.2008 15:10
#28 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Aber wird nicht gerade wegen der KM-Pauschale jeder Steuerbescheid für "vorläufig" erklärt???

MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

29.06.2008 15:14
#29 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Da ist richtig


Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

29.06.2008 15:20
#30 RE: Stillstand, Kontinuität, Chaos Zitat · Antworten

Also brauch ich theoretisch nur warten.....

Und wann sollte ich mich dann in Erinnerung bringen, falls se mich nach der Entscheidung einfach mal so vergessen???

Denen trau ich nämlich allet zu

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