Florian N. hat Ärger mit seiner Kfz-Versicherung. Er ist ein Autofahrer, der sich für die Versicherung nicht lohnt, da er angeblich "für die Gemeinschaft der Versicherten ein zu großes Risiko" darstellen würde.
Kündigung wegen "Schäden über dem Durchschnitt" Alles begann damit, dass er sich vor drei Jahren ein neues Auto zulegte und neben der Haftpflicht noch eine zusätzliche Teilkasko abschloss, die teuere Variante ohne Selbstbeteiligung. Zunächst verursachte er auch keine Schäden, doch dann hatte er Pech. Zum einen haben Randalierer den rechten Außenspiegel abgetreten, dann hatte er einen Steinschlagschaden, durch den die Scheibe riss und schließlich wurde noch eine Seitenscheibe eingeschlagen. Als dann ein weiterer Steinschlag auftrat, kam das Schreiben der Versicherung.
Obwohl die Schadenshöhe zusammen nicht einmal 900 Euro betrug, kündigte die Versicherung mit der Begründung, die Schäden lägen erheblich über dem Durchschnitt. Dabei hatte beim Abschluss der Police der Versicherungsvertreter Florian N. die Variante ohne Selbstbeteiligung empfohlen.
Die Versicherung begründet die Kündigung mit einer genauen Risikoprüfung unter Berücksichtigung der Geschäftsverbindung und kommt zu dem Ergebnis: Florian N. lohnt sich als Kunde nicht. Juristisch ist dies völlig in Ordnung. Trotz seiner Schäden bietet man ihm eine neue Police an, allerdings nur mit Selbstbeteiligung.
Was tun, wenn sie Schäden häufen? Wer viele Schäden hat, rät Bianka Bobell vom Bund der Versicherten, "sollte vielleicht darüber nachdenken, auch mal den einen oder anderen Schaden selbst zu bezahlen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist da, wenn der Versicherer schon eine Kündigung androht, noch mal eine Möglichkeit, um die Kündigung auch abzuwälzen."
Kündigung ohne Angabe von Gründen Bei Markus S. ließ sich gar nichts mehr abwälzen. Dem 19-Jährigen wurde die ganze Kfz-Versicherung gekündigt. Obwohl er bis dahin schadenfrei gefahren war, kündigte ihm seine Versicherung. Für ihn ist das völlig unverständlich und er schaltet einen Anwalt ein - ohne Erfolg. Die Versicherung beharrt ohne Angabe von Gründen auf ihrer Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Er war wohl zu jung und damit statistisch gesehen zu unfallgefährdet. Doch das scheint die Versicherung bei Vertragsabschluss gar nicht gemerkt zu haben.
Jetzt findet Markus S. keine Versicherung mehr, die er sich noch leisten kann. Fast alle verlangen nämlich das Doppelte bis Dreifache, denn nach einer Kündigung durch die Versicherung gleichen die Gesellschaften oft die Daten ab.
Lieber selbst kündigen, als gekündigt werden Der Rat der Expertin vom Bund der Versicherten lautet daher: Sofern man von seiner Versicherung gekündigt wird, unbedingt anrufen und um den Rückzug der Kündigung bitten, damit man diese selbst aussprechen kann. Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, sollte eine Kasko-Verischerung gewünscht werden, kann es sonst sein, dass man diese nicht mehr bekommt.
Markus S. hat sich mittlerweile anders entschieden. Sein Auto hat er abgegeben - er fährt jetzt das seiner Eltern - und ist gegen einen geringen Betrag mitversicht.