O.k., ich will ja nicht abstreiten, dass es im Einzelfall mal passieren kann. Aber - was macht dann der Patient? Kann der Arzt ihn abweisen, weil er keine Chipkarte hat? Vor allem: Darf der Arzt ihn abweisen, wenn das so ist....?
Das Hauptproblem besteht oft darin, dass die noch ihre alte Karte haben und damit munter weiter zum Arzt gehen, obwohl sie nicht mehr dort versichert sind. Kommste vor der Quartalsabrechnung noch dahinter ok, wenn nicht, werden wir als Praxis erstmal von der Kasse belangt die Zeche zu zahlen.Also erstmal Schriftverkehr, Telefonate, etc ohne Ende. Ich könnt die Liste der Ärgernisse mit den Chipkarten noch endlos fortsetzen, aber ich lass das erstmal Ach ja, nicht zu vergessen: Is mit der Karte und Kasse alles ok, gibts garantiert Probs wg der Praxisgebühr (das nur mal am Rande)
Da siehste mal wieder, dat manche nur von 12 bis Mittag denken können Mir muss doch klar sein, dass ich die Karte nicht mehr benutzen kann, wenn ich die Kasse gewechselt habe Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, ne alte Karte zu benutzen! Und wenn ich das 1. Mal im Quartal zum Arzt geh, hab ich neben meiner KV-Karte auch schon gleich nen 10er in der Hand! Tut mir zwar jedes Mal weh: Aber: Wat mut dat mut....
Also ich hab das auch von Leuten gehört, die gewechselt haben, dass sie bis zu 6 Wochen warten mussten auf die neue Chipkarte. Und eigentlich müssten die KK die Karten direkt einziehen, wennman kündigen will.
Normalerweise soll man ja seine ungültige Karte bei der KK abgeben. Aber verpflichtend ist das nicht, man bekommt nen Schrieb nach der Kündigung dass ab dann und dann die Karte eben nicht mehr gültig ist und das wird dann gern überlesen.
Bitte wenn erwünscht in den Thread was mich aufregt,verschieben.
Gräfin hat Recht,wenn sie über ärger mit den Chipkarten berichtet!! In den Thread zur zusatzgebühr gehört aber auch noch rein,das man die hätte vermeiden können,wenn man den Ärzten die 10 euro Praxisgebühr als eigene Einnahme übrlassen würde.Sozusagen als eigenverantworlichen beitrag des Kassenpatienten zur gesundheitlichen Versorgung.
Den Haus/Fachärzten würde ermöglicht ihren Unkostenapperat von Angestellten bis hin zur Miete besser im griff zu haben und sie kämen mit den einschnitten der KV besser zurecht weil halt zwingend benötigtes Kapital über die Praxisgebühr in die Praxis Flöss..