Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 2.630 mal aufgerufen
 
Allgemeine Themen
MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

30.07.2008 07:21
Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

Ich möchte hier aus aktuellen Anlass mal etwas zum Taschengeld und dem Taschengeldparagraph anführen

Als Taschengeldparagraph wird im Volksmund der Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichnet. Korrekt heißt er "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln".

Der Wortlaut des §110 BGB

"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Der Taschengeldparagraph regelt also, dass Kindern ihr Taschengeld zur freien Verfügung steht und dass sie damit machen dürfen, was sie wollen – auch ohne Einwilligung ihrer Eltern. Dasselbe gilt für Geld, das Kindern mit Einwilligung ihrer Eltern von Verwandten oder Bekannten für ihren Geldbeutel geschenkt wird.

Dennoch dürfen Kinder von ihrem Taschengeld nicht alles kaufen. Zum einen sind Kinder unter sieben Jahren prinzipiell nicht geschäftsfähig. Alle Käufe, die sie tätigen, gelten also nicht. Ihre Eltern können das Gekaufte zurückbringen, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen bestimmte Käufe ebenfalls nicht tätigen. Das gilt für

alle Käufe, für die es einen schriftlichen Vertrag braucht, auch Ratenkäufe.

alle Produkte, die Kinder und Jugendliche laut Gesetz nicht besitzen dürfen, also Alkohol, Zigaretten, Waffen.

alle Dinge, die so teuer sind, dass sie ein Kind/ein Jugendlicher mit dem normalen Taschengeld nicht bezahlen kann.

Nirgends festgelegt ist allerdings, für wie viel Geld Kinder und Jugendliche einkaufen dürfen. Und da sparen erlaubt ist, können auch Grundschüler unter Umständen über höhere Beträge verfügen.

Der Taschengeldparagraph wurde nicht geschaffen, damit Eltern nach jedem größeren Einkauf ihrer Kinder das Gekaufte wieder zurück in den Laden bringen können - weil sie den Kauf unsinnig finden oder weil es sich ihr Kind im Nachhinein anders überlegt hat.

Dank des Taschengeldparagraphen ist es für Kinder einfacher, kleine Alltagsgeschäfte zu erledigen und zu lernen, mit ihrem Geld umzugehen. Bei teuren Einkäufen kann der Verkäufer dennoch eine Einwilligung der Eltern verlangen. Auch können Eltern den Kauf nachträglich rückgängig machen.

Nicht vom Taschengeldparagraph erfasst sind übrigens höhere Geldbeträge, die ein Kind gewinnt. Dieses Geld gehört dem Minderjährigen zwar. Er darf darüber aber nicht frei sondern nur mit Zustimmung seiner Eltern oder der gesetzlichen Vertreter verfügen.

Wenn Kinder Taschengeld erhalten, lernen sie, wie man vernünftig mit seinem Geld umgeht. Sie begreifen, wie man kleineren und größeren Wünschen durch das Sparen und der damit verbundenen Geduld näher kommt.


Taschengeld ist aus folgenden Gründen wichtig

Umgang mit Geld frühzeitig erlernen.
Finanzielle Prioritäten setzen lernen.
Verantwortung für das eigene Geld übernehmen.
Wichtige Übung für das Erwachsenenalter.

Ähnlich dem Urlaubsgeld, dem Lotteriegewinn, der Erbschaft (keine Bezahlung einer geleisteten Arbeit).
Erkenntnis: Höhe des Taschengeldes (des späteren Verdienstes) nicht entscheidend, sondern nur, daß man mit Geld angemessen haushalten kann.

Schritt zu mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung.
Kinder können anderen Geschenke machen, ohne vorher um Geld betteln zu müssen, die Überraschung wird größer. Sie werden nicht zu Bittstellern erzogen.

Eigenes Geld macht dem Kind Lust und Frust der Konsumgesellschaft lehrbuchartig deutlich.


Beginn und Höhe des Taschengeldes

Beginnen kann man, sobald sie wissen, dass Geld nichts im Mund zu suchen hat (2 bis 4 Jahre). Zuerst werden sie die Unterschiedlichkeit der Münzen untersuchen. Spätestens zum Schuleintritt ist es Zeit für das erste Taschengeld. Zu diesem Zeitpunkt können sie schon kleinere Beträge nachrechnen und in etwa den Dingen einen Wert zuordnen. Die Höhe des Taschengeldes muß sich jeder Vater / jede Mutter individuell überlegen, schließlich ist das auch stark abhängig vom Gesamt-Familienbudget. Das Alter des Kindes ist aber genauso ausschlaggebend.

Die deutschen Jugendämter empfehlen:

2-5 Jahre:0,5 Euro wöchentlich maximal
6-7 Jahre: 1,5 Euro wöchentlich, maximal 2 Euro
8-9 Jahre: 2 Euro wöchentlich, maximal 2,5 Euro
10-12 Jahre: 10 Euro monatlich
13-15 Jahre: 20 Euro monatlich

oder:

10-11 Jahre: 12,5 Euro monatlich
12-13 Jahre: 17,5 Euro monatlich
14-15 Jahre: 22,5 Euro monatlich
16-17 Jahre: 30-40 Euro monatlich

Es sollte nicht zu niedrig ausfallen, denn das Kind braucht schon einen gewissen Spielraum. Allerdings darf es auch nicht zu hoch angesetzt sein, denn es soll ja lernen, Prioritäten zu setzen ("wenn ich mir dieses kaufe, muß ich dafür auf das andere, was ich aber auch gerne hätte, verzichten!").


Der vielversprechendste Umgang mit Taschengeld

Dem Kind ist am besten gedient, falls man sich folgendermaßen verhält:

Das Kind erhält einen bestimmten Betrag regelmäßig (die ersten zwei Jahre: jede Woche, da jüngere Kinder größere Zeiträume noch nicht überblicken können; später monatlich). Das sollte immer unaufgefordert geschehen!

Man erinnert es daran, wie sinnvoll es ist, nicht alles gleich auszugeben, sondern etwas davon zu sparen.
Es darf sich grundsätzlich davon kaufen, was es möchte. Einzige Bedingung: Es darf nicht gefährlich oder ungesund sein (also kein Messer, keine Zigaretten etc.). Die Moral muß berücksichtigt werden.

Eltern stehen mit Rat und Tat zur Verfügung, aber nur nach Aufforderung des Kindes. Bei dieser Verfahrensweise vermittelt man den Kindern, daß man ihnen vertraut und den Umgang mit Geld zutraut. Die Kinder sind aber nicht sich selbst überlassen, denn die Eltern helfen, sobald sie darum gebeten werden.

Beispiel der Eltern ist wichtig, d.h. wie sie mit ihrem Verdienst bzw. Gesamtbudget umgehen, ob sie z.B. regelmäßig für den kommenden Urlaub sparen, ein finanzielles Polster für Notfälle einrichten und aufrechterhalten etc.
Das Kind ermutigen, kleine Jobs bei Freunden oder Nachbarn anzunehmen: einkaufen gehen, Zeitungen austragen, Hund spazieren führen, Auto waschen, fegen, usw. Allerdings nur, wenn das Kind sich zeitlich und körperlich nicht überfordert.

Schenkt ein Verwandter einen hohen Geldbetrag, so ist es am besten, diesen gleich auf das Sparbuch einzuzahlen. Jüngere Kinder sind mit hohen Beträgen überfordert.

Entscheidend ist, dass das Kind das Einteilen und Sparen lernt.

Falls das Kind sich verkalkuliert hat, ist dieses schon Strafe genug. Vorwürfe sind überflüssig. Am Anfang wird es noch sehr ungewohnt für das Kind sein, die typischen Anfangsfehler werden nicht lange auf sich warten lassen: erst nur sparen und bewundern; nur Süßigkeiten werden gekauft; ohne Plan wird ausgegeben; das Geld ist zu schnell verbraucht, etc. Erfahrungsgemäß gehen Kinder auf Dauer sehr ausgewogen vor: sowohl Süßigkeiten, Getränke als auch Spielsachen und Bücher (Zeitschriften) werden gekauft.

Ein eigenes Konto bei der Bank oder Sparkasse motiviert zum Sparen bei älteren Kindern. Bei Geschwistern kann ein Wetteifern diesbezüglich eintreten.

Bestrafungen und Belohnungen sollten nicht auf diesem Gebiet stattfinden (die Höhe des Taschengeldes nicht als Strafe herab- bzw. als Belohnung heraufsetzen). Taschengeld ist keinesfalls ein Erziehungsmittel!
Die Höhe des Taschengeldes sollte nicht abhängig gemacht werden von dem Dazuverdienen in kleinen Jobs, der Geldgeschenke von Verwandten u.ä.

Taschengeld ist nicht dazu da, Schulmaterial, Grundnahrungsmittel oder Kleidung damit zu bezahlen. Ausnahme: Es hat Schulbücher mit Absicht zerstört. Es möchte eine besonders teure Hose etc.

Sparen sollte für Kinder sinnlich wahrzunehmen sein: ein gefülltes Sparschwein erfüllt diesen Tatbestand, ein Sparbuch dagegen nicht. Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass kleine Kinder in erster Linie kurzfristig denken. Spontaneität ist ihnen noch nicht abhanden gekommen; sie möchten alles und möglichst sehr schnell.

Wünsche und echte Bedürfnisse

Es ist sehr von Vorteil, zwischen Wünschen und echten Bedürfnissen unterscheiden zu können. Ein Wunsch ist etwas, was durch Werbung, die Habseligkeiten anderer Kinder etc. entsteht. Dagegen ist ein echtes Bedürfnis etwas, was schon eher zwingend erforderlich ist. Beispiel: Wenn ich fehlsichtig bin, muß ich eine Brille haben = Bedürfnis. Falls ich nun aber das teuerste Gestell haben möchte, so ist das ein Wunsch. Schließlich würde ein billigeres bzw. billiges Modell es auch tun. Eltern sollten den Unterschied zwischen Wünschen und echten Bedürfnissen bei den Kindern betonen. Beispiel: Die Eltern müssen nicht das teuerste Fahrrad bezahlen, sondern den Kindern den Betrag zur Verfügung stellen, den sie für angemessen halten. Danach kann das Kind entscheiden, ob es den noch fehlenden Betrag ergänzt und sich das teure Fahrrad leistet oder ob es sich mit dem billigeren zufrieden gibt.

Mit 5 oder 6 Jahren kann es wohl den Unterschied begreifen. Eine Wunschliste leistet das ganze Jahr über gute Dienste, nicht nur kurz vor dem Geburtstag oder Weihnachten. Der Inhalt der Wunschliste spornt zum Sparen an, denn hier sieht man schwarz auf weiß, wofür durchgehalten werden soll. Ein Ziel motiviert die Kinder mehr als nur der Tugend wegen zu sparen. Auch ist dies ein gewisser Schutz vor unüberlegten Spontankäufen. Spontane Wünsche haben es erfahrungsgemäß meistens so an sich, nach nicht langer Zeit sich aufzulösen.







Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

31.07.2008 20:19
#2 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

Ein bestimmt hochinteressantes Thema für unser Engelchen

*Natha* Offline

Mark´s Engel

Beiträge: 7.192

31.07.2008 21:33
#3 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

Bestimmt
euer Engelchen wird sich das alles durchlesen , wenn der stressige Urlaub vorbei ist
Jetzt schon mal DANKE MUMIECHEN

Turbo Offline

Foren-Turbo


Beiträge: 1.849

31.07.2008 21:43
#4 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

Ich finde das auch ein sehr interessantes Thema. Auch wenn es mich nicht mehr betrifft.




Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

31.07.2008 21:44
#5 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

Aber irgendwann willste ja mal Enkelchen

Und die kommen dann zu Omma und wollen TG

Turbo Offline

Foren-Turbo


Beiträge: 1.849

31.07.2008 21:48
#6 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

Ich glaub, da würde ich bestimmt mehr geben, als in dem Taschengeldparagraph steht.




Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

01.08.2008 18:31
#7 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

Darum kommen die Enkelchen ja auch immer nur all zu gern zu ihre Ommas

Klarabella ( gelöscht )
Beiträge:

01.08.2008 19:21
#8 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

ich bin zwar auch Oma, und ich finde es auch richtig, dass Kinder frühzeitig den Umgang mir eigenem Geld lernen sollen. Aber die Lektion, von Nix kommt Nix, finde ich auch nicht ganz unwichtig. Wenn die Kohle automatisch immer von alleine kommt, dann ist der Lerneffekt nicht vollständig. Und eine kleine Gegenleistung hin und wieder finde ich ganz fair.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

01.08.2008 19:31
#9 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

Is schon richtich, Klarabella.... Aber... Jetz kommt dat ABER...

Die Omas möchten halt ihre Enkelkinder gerne verwöhnen

Klar, sollte das nicht zur Selbstverständlichkeit werden und auch nicht darin ausarten, dass die Enkel nur wegen des Geldes kommen....
Der 10jährige Enkel unserer Reinigungsfrau hat zu ihr gesagt: "Dafür bist du doch da...."



Und trotzdem überlegt sie noch, ob sie ihm Geld schicken soll, weil er ja so selten kommt

Klarabella ( gelöscht )
Beiträge:

02.08.2008 07:54
#10 RE: Taschengeldparagraph Zitat · Antworten

genau diese Denkweise finde ich bedenklich. Ich möchte nicht nur als Geldquelle akzeptiert sein. Klar gibt man gerne, und dass man bei den Enkeln weniger streng ist, als man bei den Kindern war, das ist auch in Ordnung. Aber es sollte nicht zu einer Verpflichtung werden. Ich halte auch nichts von einem festen Betrag. Wenn Wünsche anstehen, oder wenn es etwas zu honorieren gibt, dann sollte es schon mal ein bisschen mehr sein. Aber wenn es mal weniger ist, dann sollte das auch akzeptiert werden. Ich bin als Oma nicht der Geldesel der Enkel.

 Sprung  
Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz