Wer arbeitslos wird, bekommt meist keine gleich gut bezahlte Stelle mehr. Der berufliche Abstieg ist dann oft vorprogrammiert. Doch es gibt zumindest für Arbeitslose ab 50 einen kleinen finanziellen Ausgleich.
Natürlich sind viele ältere Arbeitslose an der Aufnahme einer Beschäftigung außerordentlich interessiert. Für sie ergibt sich häufig ein Standardproblem: Vor ihrer Arbeitslosigkeit haben sie häufig ein recht gutes Einkommen erzielt. Wenn sie als Arbeitslose nun überhaupt eine neue Stelle angeboten bekommen, ist diese deutlich schlechter dotiert. Ein solcher Abstieg ist bitter – aber unter Umständen für eine Übergangszeit (ggf. bis zur Rente) akzeptabel, zumal die sogenannte Entgeltsicherung der Arbeitsagenturen den Abstieg abfedert.
Wer bekommt den Zuschuss?
Auf die Entgeltsicherung haben Arbeitslose ab 50 einen Rechtsanspruch, soweit sie einen schlechter bezahlten Job annehmen und noch einen Restanspruch auf mindestens 120 Tage Arbeitslosengeld I haben. Geregelt ist das in Paragraf 421j SGB III.
Die Entgeltsicherung ersetzt ihnen ein Jahr lang die Hälfte des Einkommensverlusts gegenüber ihrem alten Job. Zudem werden die Älteren durch einen Zuschuss, den die Arbeitsagentur zu den Rentenbeiträgen zahlt, gegenüber der Rentenkasse so gestellt, als würden sie weiterhin 90 Prozent ihres Einkommens vor der Arbeitslosigkeit erzielen.
Den Antrag auf die Entgeltsicherung müssen die Arbeitslosen (und nicht die Arbeitgeber) stellen – und zwar vor Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses.