Schulgeldzahlungen sollen doch zeitlich uneingeschränkt weiter steuerlich absetzbar bleiben. Die Abzugsfähigkeit soll bis zu einem neuen Höchstbetrag von 3000 Euro gelten.
Eltern können mit Schulgeldzahlungen auch weiterhin ihre Steuerlast senken. Die geplante Abschaffung des Steuerabzugs innerhalb einer zeitlichen Staffel bis 2010 kommt damit nicht. Die Abzugsfähigkeit besteht bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro. Das sieht der überarbeitete Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vor.
Die im ersten Entwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geplante schrittweise Abschaffung des Sonderausgabenabzugs von Schulgeldzahlungen für Privatschulen ist damit vom Tisch.