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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 1.260 mal aufgerufen
 
Allgemeine Themen
MUMIE ( gelöscht )
Beiträge:

16.06.2008 06:01
Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

Wer mit seinem Fahrrad unterwegs ist, sollte zur eigenen aber auch zur Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer einige Punkte beachten.

Radweg – ja oder nein?
Es ist wohl ein ewiger Streitpunkt zwischen Radfahrern und Autofahrern. Die Frage: Dürfen Radfahrer auf der Straße fahren oder müssen sie auf dem Radweg radeln?

Wo die blauen Schilder mit dem Radpiktogramm stehen, müssen Radler den Radweg benutzen. Wo kein blaues Schild steht, können sie es sich aussuchen. Sie können auf dem Radweg fahren oder auf der Straße. Doch selbst den schönsten Radweg müssen Radler nicht benutzen, wenn andere Verkehrsteilnehmer ihn unpassierbar machen, etwa durch falsch geparkte Autos oder wenn es wegen einer Baustelle kein Durchkommen gibt.

Achtung: Radfahrer sollten sich auf ausgewiesenen Radwegen nicht in falscher Sicherheit wiegen, denn nach wissenschaftlichen Untersuchungen kommt es gerade hier zu schweren Unfällen, insbesondere durch abbiegende und kreuzende Fahrzeuge. Oft aber auch durch Kollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Für Kinder gilt eine besondere Regelung. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren. Das heißt, sie dürfen weder die Straße, noch den Radweg benutzen.

Fahrradfahren in der Gruppe – aber richtig!
Radfahren in der Gruppe wird immer beliebter. Fahrradgruppen mit 16 und mehr Radlern, können einen so genannten geschlossenen Verband bilden. Die Straßenverkehrsordnung privilegiert größere Fahrradgruppen, gibt ihnen Sonderrechte. In der Praxis bedeutet dies, dass die Radler zu zweit nebeneinander fahren dürfen und die Radwege nicht benutzen müssen. Der Verband wird als ein Fahrzeug behandelt und darf an Kreuzungen und Einmündungen geschlossen durchfahren.

Allerdings müssen die Radler auch weiterhin die Sorgfaltspflicht einhalten. Dies heißt, dass sich der Fahrradpulk beispielsweise die Vorfahrt nicht erzwingen darf.
Achtung: Das Fahren im Verband verlangt Übung, denn die Gruppe sollte dicht aufschließen, damit sie nicht zu lang wird! Weiterhin empfehlen Verkehrsrechtsexperten, dass man bei Gruppen ab 20 Radfahrern in mehreren Kleingruppen fährt. So wird Autofahrern das Überholen erleichtert.

Fahrradträger am Auto
Wer derzeit über Deutschlands Straßen und Autobahnen fährt kann sie fast überall sehen: Millionen Urlauber, die ihre Drahtesel für die Fahrt ins Grüne aufs Auto gepackt haben. Wer hinter einem solchen Auto oder Camper herfährt, den beschleicht nicht selten die Angst, dass sich die Fahrräder selbständig machen könnten und einem womöglich noch entgegen geflogen kommen. Damit das nicht passiert, achten Sie auf folgende Dinge:

Wer mit dem Fahrradträger unterwegs ist, muss vor Fahrtbeginn alle wackeligen und losen Teile vom Fahrrad entfernen. Man sollte mit dem Anhänger, wenn vom Hersteller keine andere Höchstgeschwindigkeit vorgegeben ist, nicht schneller als 120 Stundenkilometer fahren.
Ganz wichtig: Damit aus dem Fahrrad kein Fluggeschoss wird, muss es korrekt befestigt sein. Grundsätzlich sind die Fahrradträger von der Versicherung des Autohalters eingeschlossen.

Allerdings ist dies nur die versicherungsrechtliche Seite. Kommt es wegen eines mangelhaft befestigten Fahrrades zu einem Unfall, wird der Autofahrer selbstverständlich zur Verantwortung gezogen. Dies bedeutet ein Bußgeld für den unachtsamen Fahrradtransporteur oder gar strafrechtliche Folgen, etwa eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wegen eines verkehrsrechtlichen Delikts.

Autoren: Ludwig P. Klug / Markus Bonkowski ARD


Vechtesmilie Offline

Forengräfin (jetzt Vechtesmiley)


Beiträge: 9.694

27.06.2008 21:29
#2 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

Und was mich noch brennend interessieren würde: Wann wird den Radfahrern endlich mal klar gemacht wie sie sich in einem Kreisel und an Zebrastreifen zu verhalten haben!

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

27.06.2008 21:34
#3 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

und an roten Ampeln, und in Einbahnstraßen usw. usw.

Vechtesmilie Offline

Forengräfin (jetzt Vechtesmiley)


Beiträge: 9.694

27.06.2008 21:35
#4 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

right!

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

27.06.2008 21:37
#5 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

und als ich diesen Bericht jetzt vollständig las, hatte ich die ganze Zeit die Stimme des Mannes vom "7. Sinn" im Ohr

Trotzdem oder gerade deshalb: Sehr informativ

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

27.06.2008 21:39
#6 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

Ich muss kurz vor dem Büro noch über einen Zebrastreifen....

Wenn ich mir dann "das Recht" nehme, vor einem Fahrradfahrer den Zebrastreifen zu überqueren, so dass er absteigen muss, werd ich noch blöd angeguckt

Vechtesmilie Offline

Forengräfin (jetzt Vechtesmiley)


Beiträge: 9.694

27.06.2008 21:50
#7 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

Die Radfahrer meinen allen Ernstes: Ich hab überall Vorfahrt und Schilder gelten nur für Autofahrer. Hat mir wirklich schon mal ein erwachsener Mann gesagt.

Übrigens Herrn Hoegen vom 7.ten Sinn würd man glaub ich unter tausend Stimmen wiedererkennen.

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

27.06.2008 21:56
#8 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

Ich wusste gar nich, dat der "Hoegen" heißt/hieß, aber die Stimme klingt mir noch wie heute im Ohr

Jau, die Radfahrer glauben wirklich, dat für sie die Straßenverkehrsordnung nich gilt

Ich hasse es z. B. wie die Pest, wenn ich an der Ampel bis zur Haltelinie vorfahr und sich dann ein Radfahrer neben mich oder sogar vor mich setzt

Vechtesmilie Offline

Forengräfin (jetzt Vechtesmiley)


Beiträge: 9.694

27.06.2008 22:03
#9 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten



Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

27.06.2008 22:10
#10 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

Wo haste dat denn ausgegraben

Ich wusste gar nich, dat wir in den 70ern noch so rückständig waren

Ob dat Zeichen auch verstanden würde, wenn da nich ne 90-60-90 Blondine gestanden hätte

Vechtesmilie Offline

Forengräfin (jetzt Vechtesmiley)


Beiträge: 9.694

27.06.2008 22:11
#11 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten



Der is auch nich schlecht!

Swistsmilie Offline

Forenmieze (Admin)


Beiträge: 24.946

27.06.2008 22:30
#12 RE: Recht kurz – Fahrräder Zitat · Antworten

Seeeeeeeeeeehr lehrreich

Et is also nich schädlich für die Oberweite, wenn man sich anschnallt

Und - der "Gaffer" am Ende hat et nich besser verdient

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